Mit Wirkung vom 10.12,2021 haben Bundestag und Bundesrat das neue Infektionsschutzgesetz verabschiedet.
Da das neue Infektionsschutzgesetz in einigen Punkten, speziell zum Thema Testpflicht in Arztpraxen von Patienten und Begleitpersonen unklar bleibt, hat die Kassenzahnärztliche Vereinigung Nordrhein (KZVNR) zusammen mit dem Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen (MAGS) in einigen Punkten eine praxistaugliche Klarstellung erzielen können.
Zur Frage welche Personen einer Testnachweispflicht bzw. Testpflicht in der Zahnarztpraxis unterliegen informiert die KZVNR in Ihrer aktuellen Mitteilung vom 12.12.2021 wie folgt:
Patienten unterliegen keiner Testpflicht, selbst wenn sie ungeimpft sind. Das gleiche gilt für Begleitpersonen von Patienten, die die Praxis nur für einen unerheblichen Zeitraum betreten, sowie für Personen, die die Praxis im Rahmen eines Notfalleinsatzesoder ohne Patientenkontakt aus anderen Gründen nur für einen unerheblichen Zeitraum betreten
Das Praxispersonal(d.h. Arbeitgeber/Praxisinhaber und Beschäftigte) sowie Besucher der Praxis dürfen diese nur betreten, wenn sie aktuell getestet sind und einen Testnachweis mit sich führen. Die Testung kann allerdings auch in der Praxis erfolgen; zu diesem Zweck darf die Praxis ebenfalls betreten werden. „
(Quelle: FAQ der KZV Nordrhein)“
Sowohl mein Personal als auch ich sind vollständig geimpft und haben zwischenzeitlich die Booster-Impfung erhalten.
Wir setzen weiter auf unser Hygienekonzept, das sich seit Beginn der Pandemie erfolgreich bewährt hat (siehe Blogeintrag vom: 25.03.2020).
Die Patienten bestellen wir mit einem so ausreichenden Zeitpuffer zwischen jedem Termin ein, so dass Sie kein volles Wartezimmer und keinen zu engen und unkontrollierten Kontakt in unserer Praxis befürchten müssen.
Besuchen Sie uns bitte nach Möglichkeit nicht ohne vorherige telefonische Terminabsprache in unserer Praxis. Rufen Sie uns bitte vorher an, und vereinbaren Sie einen Termin, damit wir eine sichere Versorgung für Sie und alle anderen Patienten in unserer Praxis mit Ihnen abstimmen und organisieren können (auch im Falle eines zahnmedizinischen Notfalles).
Mit dieser Maßnahme können wir terminliche Überschneidungen und dadurch unnötige Kontakte im Wartezimmer vermeiden und wir sind in der Lage uns bestmöglich und individuell auf Sie als Notfallpatient einzustellen.
Uns ist wichtig, dass alle unserer Patienten sich bei uns wohl und sicher aufgehoben fühlen, deshalb bitten wir um Verständnis für diese Maßnahmen und danken im Voraus für Ihre Mitwirkung.
Nach wie vor freuen wir uns auf Ihren Besuch und unterstützen Sie mit unserem Dienst gerne dabei gesund durch die Zeit zu kommen.
Herzlichst Petra Grießhaber